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Angst vor Gesichtsschwemme: Trepoll will politische Werbung reformieren
Montag, den 13. Februar 2012 um 17:20 Uhr

120213PlakatHarburg - Es ist unvergessen, das Wahlkampfplakat (Foto) von Rainer Bliefernicht (CDU), der bei der letzten Bürgerschaftswahl stark gelbstichig mit artig gescheitelter Friseur und goldenem Abzeichen neben dem

stramm angezogenen Schlips auf Stimmenfang ging. Solche Plakate sollen, zumindest in Massen, den Harburgern bei den kommenden Wahlen erspart werden.

André Trepoll, Verfassungsexperte der Bürgerschaftsfraktion der CDU hat einen Antrag zur Änderung der Verfahrensanweisung über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Wegen in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht. Er befürchtet, dass vor dem Hintergrund des Persönlichkeitswahlrechts gekoppelt mit der Aufstockung der Zahl der Wahlkreise zu einer Gesichterschwemme via Plakaten kommen wird, "da nun die Kandidaten eigene Plakate aufstellen, um die Wähler auf sich aufmerksam zu machen und Wählerstimmen zu gewinnen".

Bereits im letzten Wahlkampf zur Bürgerschaftswahl im Frühjahr 2011 hätten sich viele Menschen gefragt, warum so viele Plakate mit Kandidaten in der Stadt zu finden waren. „Die Verfahrensanweisung bedarf einer Überarbeitung, damit zum einen in der Vorwahlzeit die Plakatierungen keine Überhand nehmen, zum anderen aber auch Abgeordnete und Kandidaten die Möglichkeit erhalten, auf Veranstaltungen und Gespräche aufmerksam zu machen", meint Trepoll. "Dafür müssen auch zeitgemäße Werbemöglichkeiten in die Prüfung einbezogen werden.“ zv

 
 

Kommentare  

 
#1 Vinc 2012-02-14 15:51
Warum ein solches, es ist doch explizit in der Verfahrensanwei sung festgehalten wer etwas darf und wer nicht.Das wichtigste an der Verfahrensanwei sung ist das jeder Bürger dort nachlesen kann , wo die Stellschilder nicht aufgestellt werden dürfen ( z. B. auf Verkehrsinseln, nicht dichter als 10 m an Ampeln, etc.).Die Verfahrensanwei sung ist auf der hamburg.de Seite zu lesen.
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